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Neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) - Heizungsgesetz

Ausstieg aus fossilen Heizungen

Ab 2025 wird es in der EU keine Förderung mehr für neue, fossiler Heizsysteme geben. Dieser Schritt soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizmethoden fördern und ist Teil des umfassenderen Ansatzes der EU, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Deutschland hat bereits eigene Regelungen getroffen, die den Ausstieg aus fossilen Heizungen vorantreiben. Diese nationalen Regelungen sind oft noch spezifischer und können strengere oder schnellere Zeitpläne für den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme vorsehen.

Bis zum Jahr 2040 soll die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Beheizung von Gebäuden in der gesamten Europäischen Union eingestellt werden. Diese ehrgeizige Zielsetzung reflektiert das Bestreben, die CO2-Emissionen drastisch zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen.

Ziel: Reduktion des Primärenergieverbrauchs

Ein zentrales Ziel der EPBD ist es, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 eine Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs ihres Wohngebäudebestands um 16 % und bis 2035 um weitere 20-22 % erreichen. Der Primärenergieverbrauch bezieht sich auf den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes, einschließlich der Energie, die für Heizung, Kühlung, Warmwasser, Beleuchtung und alle anderen Energiebedarfe benötigt wird.

Besonders im Fokus stehen die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz. Diese Gebäude sind oft älter und schlecht isoliert, was zu hohem Energieverbrauch und entsprechend hohen Emissionen führt.

Die Mitgliedsstatten sollen deshalb wirksame Strategien entwickeln, die EU-Klimaziele zu erreichen.

Keine verpflichtende Sanierungspflicht für Wohngebäude

Natürlich bleibt weiterhin das Ziel bestehen, Energieverbrauch und Co2-Emissionen von Wohngebäuden zu reduzieren. Aber im Gegensatz zu früheren Vorschlägen wird es keine generelle Sanierungspflicht mehr geben, die Mitgliedsstaaten haben nun die Freiheit, eigene Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, in Abhängigkeit von Faktoren wie Klima, Gebäudebestand, wirtschaftliche Bedingungen und verfügbare Ressourcen.

Dagegen gibt es für Nichtwohngebäude strengere Anforderungen, die besagen, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert und verbessert werden sollen. Bis 2033 erhöht sich dieser Anteil auf 26 %.

Solarnutzung und Null-Emissions-Gebäude

Neue Gebäude sollen ab 2030 als „Zero-Emission buildings“ gebaut werden, d.h. sie dürfen keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Öffentliche Gebäude müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen. Zudem soll die Installation von Solaranlagen auf Neubauten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Die EPBD sieht vor, dass neue Gebäude so konzipiert werden müssen, dass sie sich für die Installation von Solaranlagen eignen. Dies umfasst sowohl Fotovoltaik- (Stromerzeugung) als auch Solarthermieanlagen (Wärmeerzeugung). Ab 2027 sollen auf öffentlichen Gebäuden schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist.

Nationale Flexibilität

Die EPBD erkennt an, dass die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben, beispielsweise hinsichtlich Klima, Wirtschaft und vorhandenem Gebäudebestand. Außerdem sind Vorkehrungen zum Schutz von Mietern und zur Vermeidung von Energiearmut vorgesehen. Energiearmut tritt auf, wenn Haushalte Schwierigkeiten haben, ihre Wohnungen angemessen warm oder kühl zu halten und ihre Energierechnungen zu bezahlen. Dies betrifft oft Haushalte in schlecht isolierten Wohnungen mit ineffizienten Heizsystemen. Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, schutzbedürftige und einkommensschwache Haushalte zu berücksichtigen.

Diese Änderungen sind Teil des umfassenderen "Fit for 55"-Pakets der EU und des European Green Deals, die darauf abzielen, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Ausblick

Wir Makler müssen uns daher auf die geänderten Anforderungen einstellen, da Gebäude mit hoher Energieeffizienz zunehmend gefragt sein werden, und wir müssen uns mit den energetischen Eigenschaften von Gebäuden vertraut machen, um potenzielle Käufer angemessen beraten zu können.

Sie als Eigentümer müssen sich auf potenzielle Investitionen in ihre Immobilien einstellen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Dies kann sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance darstellen, da effizientere Gebäude langfristig niedrigere Betriebskosten und einen höheren Marktwert haben können.

Lassen Sie uns zusammen positiv in die Zukunft schauen!

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