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Das neue Heizungsgesetz
Seit dem 29. Juli 2026 gelten die neuen Änderungen des Heizungsgesetzes, auch Gebäudemodernisierungsgesetz genannt.
Folgende Punkte sind neu:
- Die privaten Eigentümer haben wieder mehr Auswahl beim Heizungstausch
- Funktionierende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen, das Betriebsende 2044 für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen entfällt.
- Muss eine Anlage getauscht werden, sind mögliche Lösungen: Öl-, Gas-, Flüssiggasheizungen, elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- und Wasserstoffheizungen, Hybridanlagen, Stromdirektheizungen sowie Fernwärme.
- Für fossile Anlagen gilt aber: es müssen steigende Anteile von klimafreundlichen Brennstoffen eingesetzt werden. Mit Hilfe der sogenannten Biotreppe müssen 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % des Brennstoffs aus anerkannt klimafreundlichen Brennstoffen stammen.
- Klimafreundliche Brennstoffe sind: Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Arten von Wasserstoff. Oder die Anforderungen können auch durch andere technische Maßnahmen, wie z.B. Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder Hybridheizung erfüllt werden.
Entscheidung über die Art der neuen Heizung sorgfältig treffen:
- Vor einem Heizungstausch müssen energetischer Zustand des Gebäudes, Wärmebedarf und die vorhandenen Heizflächen geprüft werden. Es sollte demnach geprüft werden, ob z.B. der Einbau einer Wärmepumpe, also eine vollständig klimafreundliche Wärmeversorgung, technisch und wirtschaftlich möglich ist. Auch die örtliche Wärmeplanung, mögliche Wärmenetze, die Verfügbarkeit von Brennstoffen sowie Stromanschluss, Platzbedarf und Schallschutz sollten geprüft werden.
- Die richtige Wahl ergibt sich aber nicht nur aus der rechtlichen Zulässigkeit, sondern auch aus der langfristigen Wirtschaftlichkeit für das betreffende Gebäude.
- Daher sollte man nicht bis zum Defekt warten, sondern sich frühzeitig mit dem Thema befassen und die Fördermöglichkeiten berücksichtigen.
- Wird ab 2028 eine neue fossile Heizung eingebaut, greift die Biotreppe erst nach 12 Monaten.
Beim Einbau einer neuen Gasheizung müssen jedoch folgende Punkte bedacht werden:
- Grüngasqoute verursacht hohe Mehrkosten, weil durch den an der Biotreppe angelehnten steigenden Anteil an z.B. Biomethan und Wasserstoff sind erhöhte Kosten zu erwarten, da sie in absehbarer Zeit eine knappe Ressource bleiben
- Gasnetzentgelte erhöhen sich, da sich die Fixkosten auf immer weniger Nutzer verteilen, weil es künftig mehr Wärmepumpen oder Fernwärmeheizungen geben wird.
- Die CO2-Preise steigen weiter an.
Es wird demnach abzusehen sein, dass die Folgekosten fossiler Heizungen zukünftig steigen werden.
Heizungsförderung 2026:
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
- Weitere Boni können in Abhängigkeit von Einkommen, bestehender Heizung und persönlicher Situation hinzukommen.
- Welches Heizsystem langfristig sinnvoll ist und welche Fördermöglichkeit genutzt werden kann, muss individuell geprüft werden.
- Vor der Antragstellung der Fördermittel müssen ein Lieferungs- und Leistungsvertrag sowie die Bestätigung zum Antrag von den jeweiligen Fachfirmen vorliegen. Dieser Antrag wird dann über das KfW-Portal eingereicht.
- Informieren Sie sich gründlich, vergleichen Sie verschiedenen Lösungen und nutzen Sie entsprechende Fördermöglichkeiten. Eine frühzeitige Planung hilft eine Heizanlage zu finden, die wirtschaftlich und zukunftssicher ist.
Quelle: Haus & Grund Das Hauseigentümer-Magazin 9/2026