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Das Heizungsgesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz - kurz GMG oder GModG
Es liegt ein erster Gesetzesentwurf vor, das Gesetz soll voraussichtlich ab 01.11.2026 in mehreren Stufen inkrafttreten!
- Weiterhin bestehen bleibt, dass in allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern nur noch neue Heizungen verbaut werden dürfen, die einen Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 65% haben
- neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden notwendig werden
- neue Energieausweise mit neuen Kategorien werden eingeführt
- neue Regelungen zur Verteilung der CO₂ Bepreisung zwischen Mietern und Vermietern werden gesetzlich vorgegeben